Sonntag, 15. Juli 2012

Was ist eigentlich diese Rahmenstudienprüfungsordnung (RSPO)?

- erklärt für Menschen die nicht hochschulpolitisch aktiv sind und wissen wollen, was das eigentlich genau ist  

Hintergrund

Was ist die RSPO?




Die RSPO ist eine Ordnung, die für alle Studiengänge der FU gilt. Sie gibt den Rahmen für die einzelnen Prüfungsordnungen der Fächer. Sämtliche Prüfungsordnungen der Fächer MÜSSEN der RSPO folgen, außer die RSPO sieht für bestimmte Fächer Sonderregelungen vor (momentan ist das jedoch unwahrscheinlich). Laut politischer Vorgabe müssen alle Berliner Universitäten eine eigene RSPO verabschieden, die dem aktuellen Berliner Hochschulgesetz entspricht (BerlHG). An der FU ist für das Verabschieden einer solchen Ordnung der Akademische Senat, das höchste gewählte Gremium der FU (bestehend aus 4 Studierenden, 4 Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, 4 Sonstigen Mitarbeiter_innen, 13 Professor_innen) zuständig. 

Wie kam sie zustande?



Die „Vorarbeit“ zur RSPO haben jedoch das Präsidium, das Rechtsamt und andere ohne Einbezug und Kommunikation der Gremien und Fachbereiche „geleistet“. Der Entwurf der RSPO ist in vielerlei Punkten stark einschränkend (restriktiv) für ein freies Studium. Diese starken Einschränkungen sind im BerlHG nicht so festgeschrieben, sie sind eine Regelung der Uni (bzw. des Präsisiums und Konsorten). Durch die Studierenden wurde ein Prozess in Gang gebracht, der einige kleine Änderungen ermöglicht hat, an der Grundausrichtung der RSPO jedoch insgesamt nichts geändert hat. 

Was haben einige Studis bislang "dagegen" bzw. für eine Änderung gemacht?

Bislang haben mehrere Vollversammlungen der Studierendenschaft mit jeweils bis zu 800 Teilnehmenden stattgefunden. Einige Studierende, zum Teil aus Gremien, zum Teil einfach an dem Thema interessiert, haben zudem eine Runde gebildet, die sich mit der RSPO und Möglichkeiten, diese für uns Studierende positiv zu verändern, beschäftigt. Besondere Streitpunkte sind und waren insbesondere: die Festschreibung der Anwesenheitspflicht, die Einschränkung der Prüfungswiederholungen auf zwei Wiederholungsversuche und die – mittlerweile herausgenommene – Zwangsberatung. Dies sind nur die größten Punkte, es gibt viele weitere kleinere Kritikpunkte. Wer sich mehr mit dem Thema auseinandersetzen möchte, ist eingeladen sich einzubringen oder/und zu informieren. 


Und was passiert in der Zukunft?

Wir haben also noch einiges zu tun! Es ist momentan nicht klar, ob der Entwurf nicht doch möglichst schnell und unbemerkt in den Semesterferien "durchgedrückt" werden soll. Präsident Alt hat zwar auf der letzten Vollversammlung der Studierenden gesagt, es gebe keinen Zeitdruck, andererseits hat dieser auch schon viel gesagt und dann doch nicht eingehalten. Bongard (einer der 4 Vizepräsident_innen) der FU hat deutlicher gesagt, dass so schnell wie möglich eine RSPO verabschiedet werden soll. 


Aktuellste Version der RSPO:
  • Die wichtigste positive Änderung: Die Zwangsberatung entfällt jetzt für die modularisierten Studiengänge (d.h. v.a. alle BA-/MA-Studiengänge) KOMPLETT.
  • Bei den Prüfungswiederholungen enthält der Entwurf allerdings eine Verschärfung. Nach einer zweijährigen Übergangsphase (nachdem wir hoffentlich alle vergessen haben, dass da doch etwas war) soll nun voraussichtlich die maximal zweimalige Prüfungswiederholung festgeschrieben werden, die vorherige Fußnote, nach der auch drei Wiederholungen denkbar wären, wurde gestrichen.