Hintergrund
Was ist die RSPO?
Die RSPO ist eine Ordnung, die für
alle Studiengänge der FU gilt. Sie gibt den Rahmen für die
einzelnen Prüfungsordnungen der Fächer. Sämtliche
Prüfungsordnungen der Fächer MÜSSEN der RSPO folgen, außer die
RSPO sieht für bestimmte Fächer Sonderregelungen vor (momentan ist
das jedoch unwahrscheinlich). Laut politischer Vorgabe müssen alle
Berliner Universitäten eine eigene RSPO verabschieden, die dem
aktuellen Berliner Hochschulgesetz entspricht (BerlHG). An der FU ist
für das Verabschieden einer solchen Ordnung der Akademische Senat,
das höchste gewählte Gremium der FU (bestehend aus 4 Studierenden,
4 Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, 4 Sonstigen Mitarbeiter_innen,
13 Professor_innen) zuständig.
Wie kam sie zustande?
Wie kam sie zustande?
Die „Vorarbeit“ zur RSPO haben
jedoch das Präsidium, das Rechtsamt und andere ohne Einbezug und
Kommunikation der Gremien und Fachbereiche „geleistet“. Der
Entwurf der RSPO ist in vielerlei Punkten stark einschränkend
(restriktiv) für ein freies Studium. Diese starken Einschränkungen sind
im BerlHG nicht so festgeschrieben, sie sind eine Regelung der Uni (bzw.
des Präsisiums und Konsorten). Durch die Studierenden wurde
ein Prozess in Gang gebracht, der einige kleine Änderungen
ermöglicht hat, an der Grundausrichtung der RSPO jedoch insgesamt
nichts geändert hat.
Was haben einige Studis bislang "dagegen" bzw. für eine Änderung
gemacht?
Bislang haben mehrere Vollversammlungen
der Studierendenschaft mit jeweils bis zu 800 Teilnehmenden
stattgefunden. Einige Studierende, zum Teil aus Gremien, zum Teil
einfach an dem Thema interessiert, haben zudem eine Runde gebildet, die
sich mit der RSPO und Möglichkeiten, diese für uns Studierende
positiv zu verändern, beschäftigt. Besondere Streitpunkte sind und
waren insbesondere: die Festschreibung der Anwesenheitspflicht, die
Einschränkung der Prüfungswiederholungen auf zwei
Wiederholungsversuche und die – mittlerweile herausgenommene –
Zwangsberatung. Dies sind nur die größten Punkte, es gibt viele
weitere kleinere Kritikpunkte. Wer sich mehr mit dem Thema
auseinandersetzen möchte, ist eingeladen sich einzubringen oder/und zu
informieren.
Und was passiert in der Zukunft?
Und was passiert in der Zukunft?
Wir haben also noch einiges zu tun! Es
ist momentan nicht klar, ob der Entwurf nicht doch möglichst schnell
und unbemerkt in den Semesterferien "durchgedrückt" werden soll.
Präsident Alt hat zwar auf der letzten Vollversammlung der
Studierenden gesagt, es gebe keinen Zeitdruck, andererseits hat dieser
auch schon viel gesagt und dann doch nicht eingehalten. Bongard (einer
der 4 Vizepräsident_innen) der FU hat deutlicher gesagt, dass so schnell
wie möglich eine RSPO verabschiedet werden soll.
Aktuellste Version der RSPO:
Aktuellste Version der RSPO:
http://www.bildungsstreik-berlin.de/wiki/images/5/5e/C_4334_l_12_Anlage_RSPO.pdf
Die wichtigsten Änderungen:
Die wichtigsten Änderungen:
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Die wichtigste positive Änderung: Die Zwangsberatung entfällt jetzt für die modularisierten Studiengänge (d.h. v.a. alle BA-/MA-Studiengänge) KOMPLETT.
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Bei den Prüfungswiederholungen enthält der Entwurf allerdings eine Verschärfung. Nach einer zweijährigen Übergangsphase (nachdem wir hoffentlich alle vergessen haben, dass da doch etwas war) soll nun voraussichtlich die maximal zweimalige Prüfungswiederholung festgeschrieben werden, die vorherige Fußnote, nach der auch drei Wiederholungen denkbar wären, wurde gestrichen.